Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Meiner Meinung nach verstößt das sog. Lane Splitting (egal ob innerorts an der Ampel oder außerorts auf der Autobahn) sogar gegen §1 der StVo. Ich wäre sogar dafür, diese Praktik als OWI-Betstand mit in den Bußgeldkatalog aufnehmen, da es durch Krad-/Mopped-/Motorradfahrer die diese Praktik vorsätzlich anwenden nicht nur zu Behinderung und Gefährdung im Straßenverkehr kommen kann, sondern auch zu Sach- und/oder Personenschäden.

Quelle:

1.1

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