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Verfahrensfehler der nicht angemessenen Beteiligung

Fliegen ist eine naturverträgliche Sportart. Für die Nutzung zum Gleitschirmfliegen wurde an der Natur nichts verändert. Nun hat jemand ausgerechnet auf unserem Startplatz die Ausgleichsfläche beantragt, gezielt um uns loszuwerden zu seinem Vorteil. Der Gleitschirmverein mit Sitz außerhalb der Region wurde nicht angemessen beteiligt, da die Maßname nur regional veröffentlicht wurde. Als Hauptbetroffener muss man m.E. jedoch informiert werden. Das Fluggelände ist eines von nur ganz wenigen Flachlandflugebieten im Südwesten Deutschlands. Da lassen sich leider keine anderen Alternativen finden.

Quelle:

3.2

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