Pro

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Die RAG muss zu ihrer Verantwortung stehen

1. Es ist nicht auszuschließen, dass die befürcheten Konsequenzen (Beben, Wasserverunreinigung, Hebungen etc) eintreten werden; es spricht sogar mehr dafür, daß sie eintreten: Und in Europa gilt immer noch das Vorsorgeprinzip. Und nicht das Evidenzbasierte. 2. Die RAG darf nicht aus ihrer vertraglichen Verpflichtung entlassen werden. Sie hat lange genug verdient. Ein zweites Lex Müller darf es nicht geben. 3. Auch hinsichtlich Endlagersuche und Kernenergie wurde die Öffentlichkeit schamlos belogen. Das Darf sich nicht wiederholen.

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4.3

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