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Folter, StGB

Gründsätzlich ist die Bundesregierung verpflichtet dieses Gesetz ins Strafgesetzbuch zu übernehmen denn sie haben sich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung dazu verpflichtet. Die Bundesregierung verweigert es nun und das aus gutem Grund. Wer sich mit dem Thema "Folter" auseinander setzt und weis, was darunter fällt (Medikamentenenzug nach der Festnahme, Schlafentzug und tagelange Verhöre,Terrorgesetze, usw.) kann sich vorstellen, warum man es nicht ins StGB einfügen möchte.

Quelle:

3.8

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