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Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in der Welt

Die "ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden..." Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache" - Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer - 2003.

Quelle: Foltern für das Vaterland Reiner Mausfeld 2009

3.4

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