Grundsteuer
Der Haushalt der Stadt war ohne die Anpassung nicht genehmigungsfähig und hätte die Verwaltung unter fremde Aufsicht gestellt. Trotz intensiver Bemühungen, die Ausgaben zu begrenzen, bleibt die Lage angespannt. Die Grundsteuerproblematik liegt an der Landesgesetzgebung, die Industrie und Gewerbe bevorzugt und Wohnbesitzer belastet. Auch die Einstufung der Bodenrichtwerte ist problematisch. Der Beschluss lässt sich nicht rückgängig machen. Betroffene sollten sich an den Gutachterausschuss wenden.
Source: Eigene Recherchen