Den WDR als öff.-rechtl. Rundfunkanstalt stört es nicht, vorsätzlich gegen seine Aufgaben zu verstossen, sondern ausschließlich auf Quotenformate zu setzen, damit die Privaten nicht zu viele Nutzer abwerben. Infos hierzu stehen bei www.rundfunkbeitragsklage.de zur Verfügung.
Quelle: www.rundfunkbeitragsklage.de