Frau Schwesig: Zwillinge sind 2 Kinder! Eltern sollten für jedes Kind Elterngeld erhalten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Bundesministerin für Familie Frau Schwesig

1.264 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Elternzeit doppelt Rentenzeit doppelt Überhaupt sollte die Eltern alles doppelt bekommen.

1.7

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Unsere Zwillinge sind 2013 geboren. Einer der Zwillinge war ein Schreibaby und hat Tag und Nacht geschrien, wenn er nicht gerade geschlafen hat. Aber dann konnte er auch jederzeit wieder aufschrecken und weiterschreien. Ich hätte es nicht alleine geschafft. Daher musste auch noch mein Mann Elternzeit nehmen. Denn neben der Zwillingsschwester war war da auch noch ein gerade mal 2-Jähriger zu versorgen. Wir haben beide Elternzeit nehmen müssen!!!! Andere Zwillinge mögen pflegeleichter sein. Nur die Eltern können das beurteilen. 2 Gehaltsausfälle also auch zweimal Elterngeld!!!

1.5

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2 Kinder = 2x ElternGeld!

Der KernSatz ist, dass jedes Kind nach dem Grundgesetz anerkannt und behandelt werden soll. Für jedes Kind bekommt man Kindergeld. Also muss man folgerichtig auch für JEDES KIND Elterngeld bekommen! Egal ob die Kinder 2 Minuten oder 2 Jahre Altersunterschied haben!!! Alles Andere ist eine klare Diskriminierung und Schlechterstellung und nicht Grundgesetz konform. Zwillinge sind ZWEI Kinder also muss es auch für Beide Kinder das Gleiche ElternGeld geben!!! ***Zumal deswegen schon einmal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt wurde***

1.3

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Es geht darum, dass beide Elternteile Anspruch auf Elternzeit pro Kind haben. Also zwei Verdienstausfälle und demnach zweimal Elterngeld.

1.3

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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ELTERNgeld, nicht KINDERgeld. Die Zeitspanne der Arbeitsfreistellung und damit des Einkommensausfalls bleibt bei Mehrlingsgeburten unverändert. Das Elterngeld soll ein Ausgleich der Einkommenseinbußen sein. Und bei Mehrlingsgeburten ruht trotzdem vorübergehend nur ein Arbeitsverhältnis und nicht mehrere.

4.3

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Elterngeld ist nicht Kindergeld

Das Elterngeld ist, wie der Name sagt, für Eltern bestimmt. Es soll Eltern in der ersten Zeit nach der Geburt ermöglichen, sich intensiv um ihren Nachwuchs, egal ob Einling oder Mehrlinge, zu kümmern, ohne größere finanzielle Einbuße durch Einkommensausfall. Eltern von Mehrlingen können diese Zeit gleichzeitig für beide (bzw. alle) Kinder nutzen. Eltern von zwei nacheinander geborenen Kindern können das nicht. Kindergeld dagegen richtet sich nach der Zahl der Kinder und steigt sogar ab dem dritten Kind.

4.1

2 Antworten

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"Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken." Mir ist nicht klar warum Sie bei Zwillingen zweimal kassieren wollen. Es fällt auch bei Zwillingen nur einmal das Einkommen weg. Kinder sollte man sich nicht nur wegen dem Geld anschaffen.

Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.bmfsfj.de" rel="nofollow">www.bmfsfj.de</a>

3.8

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Die Petition ist sachlich falsch, da die Eltern sich nicht finanziell aus Staatskosten sarnieten sollen, sondern eine Ausgleich erhalten. Die Gleichbehandlung der Kinder wird dadurch nicht tangiert

2.5

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Das ist schon die X-Te Petition von Menschen die den Hals nicht voll genug bekommen. Wenn sie nicht in der Lage sind sich um 2 Kinder zu kümmern sollten sie sich darum gedanken machen!

1.8

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Elterngeld bei Zwillingen abhängig von Lebenssituation

es wird m.E. alles zu mathematisch gesehen. Man kann ja bei Kindern nicht sagen 2x2 gleich 4. Es ist in der Tat eine besondere Lebenssituation, der man alle anderen Lebensaspekte unterordnen muß (Beruf, Freizeit, Finanzen, etc.). Ich selbst habe nach der Zwillingsgeburt als Ehemann auch erst 1 Jahr unbezahlten Urlaub genommen und dann nochmal ein halbes Jahr. Meine Frau sogar 2 Jahre (also noch 1 Jahr unbezahlt nach dem Erziehungsjahr). Bei anderen mag es auch so besser klappen, wenn sie z.B. Eltern, Freunde oder Familie haben, die sie unterstützen können. Pauschal zu verdoppeln ist falsch.

0.0

1 Antwort

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