Voll - dagegen - totaler Blödsinn - nicht erforderlich!
Dazu bedarf es keiner gesetzlichen Regelung, die dann doch nur wieder durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde beschieden werden muss, sondern nur des Antrags an die örtliche Straßenverkehrsbehörde; und die entscheidet - aber wahrscheinlich tatsächlich dagegen, denn weil schon jetzt viel zu viele Menschen viel zu viele Ausnahmegenehmigungen besitzen - wir sind ein Volk von tollen Menschen.
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