Papiertiger
Der wichtigste Nachricht im Brief des Kultusministeriums an Herrn BM Osner dürfte die sein, dass laut Paragraph 41 Absatz 1 des Schulgesetzes allein der Schulleiter für die Aufnahme von Schülern zuständig ist. Dieser hat sich in seiner Entscheidung nur gegenüber dem Land zu verantworten. Die Stadt kann den finanziellen Zuschuss verweigern aber keine Schülergruppe oder einzelne Schüler ablehnen. Sie kann einen Brief mit ihren Kriterien an die Schule schreiben. Die Schule muss sich nicht daran halten. Die Vorlage ist daher inhaltlich wirkungslos! Ein Papiertiger.
Quelle: Der Brief des Kultusministers ist veröffentlich auf www. seemoz.de