Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister der Stadt Konstanz, Uli Burchardt
Am 21.11.2013 entscheidet der Konstanzer Gemeinderat über die zukünftige "Aufnahme von Grundschulkindern mit Wohnsitz in der Schweiz" . Wir fordern, dass deutsche Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz gegen ein entsprechendes Schulgeld auch weiterhin Konstanzer Schulen besuchen dürfen.
Das Motto der Stadt Konstanz "Grenzenlos denken " wird durch einen solchen Beschluss unglaubwürdig und ad absurdum geführt.
Begründung
Die Grenzregion Konstanz/Kreuzlingen mit ca.100.000 Einwohnern ist in einer besonderen Situation. Geographisch sind beide Städte eng verbunden. Eine Vielzahl von Bürgern queren aus beruflichen, ausbildungsbedingten oder privaten Gründen täglich die Grenze. Um ihre Randlage zu überwinden, sind beide Städte stark aufeinander angewiesen. Die Internationale Bodenseekonferenz, das Verkehrsprojekt "Agglomerationsprogramm 2020", Die Internationale Bodensee Hochschule, in der 30 Hochschulen in 4 Ländern (Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz) zusammenarbeiten sowie die grenzübergreifende Lehrerausbildung an der Pädagogischen Hochschule Thurgau/Universität Konstanz sind nur einige Beispiele. Eine Ablehnung deutscher Kinder an Konstanzer Schulen steht in starkem Gegensatz zu diesen vielfältigen Bemühungen.
Der eklatante Mangel an Wohnraum, insbesondere für Familien sowie qualifizierten Arbeitsplätzen sind vielfach Motivation, den nicht ganz leichten Schritt ins Nachbarland zu gehen. Für viele Familien ist dieser Weg die einzige Möglichkeit, um überhaupt in der Region bleiben zu können.
Es gibt daher ganz viele praktische Gründe, die Kinder nicht in der Schweiz einzuschulen. Etwa wenn ein Ehepartner in Deutschland als Lehrer tätig ist und somit keine gemeinsamen Ferienzeiten möglich wären. Oder wenn die berufliche Zukunft in der Schweiz nicht dauerhaft gesichert ist. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass viele Auswanderer wieder nach Deutschland zurückkehren, wenn der Arbeitsmarkt es zulässt. Die von Arbeitnehmern erwartete Flexibilität darf aber nicht zulasten der Kinder gehen. Die Lebenswege im Grenzgebiet gehen häufig hin und her. Eine starre Einschulungsregelung würde dem nicht Rechnung tragen. Besser wäre es, einen finanziellen Beitrag zu erheben. Um die Wahlfreiheit zu erhalten, wäre ein solcher Beitrag durchaus zumutbar.