Wer bezahlt schon etwas, was einen mehr einschränken sollte als die bisherige Regelung?
Ich fordere die Befürworter und insbesondere den Bürgermeister auf, hier als Kontraargument gegen die Petition zu erklären, warum der Grundstücksbesitzer überhaupt Geld für die Einbeziehungssatzung in die Hand nehmen sollte, wenn ihm damit seine Planungen mehr reglementiert werden als es beim Belassen der bisherigen Regelungen der Fall wäre! Kein Mensch bezahlt etwas, was ihm mehr einschränkt. Auch nicht dieser Landwirt! Also kann das Argument, die Planungshoheit bleibe bei der Gemeinde durch die EB-Satzung nicht stimmen.
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