Zwangsprostitution im engeren Sinne ist selten beweisbar, da die Opfer völlig eingeschüchtert und abhängig sind. Und die mehrheitliche Armutsprostitution ist auch eine Art Zwang. Die Bestrafung der Freier sollte auf Armutsprostitution erweitert werden, denn auch hier gilt es das Ausnutzen einer Zwangslage zu sanktionieren. Und das ist tatsächlich "Tagesgeschäft"...
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