Es hört sich für mich so an, als ob die Contra-Argumenten davon ausgehen, dass der Vater im Gefängnis war. Dem ist nicht so, es geht um den geistig zurück gebliebenen Bruder, der mit der Mutter und dem Bruder in einem Haus gelebt hat. Also bitte genau lesen! Vom Vater ist keine Verfehlung ausgegangen. Da er die gemeinsame Wohnung verlassen hat, war die "ANGEBLICHE" Gefahr gebannt. Ab dann spätestens hätte er die Kinder zurück erhalten müssen, was nicht geschah,,!! Hier wurde gegen das Gesetz gehandelt. Die Kinder müssen zum Vater zurück!!
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