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Leistungsschutzrecht

Stadler in der 183 Sitzung des Deut. Bundestages auf mehrmaliges Hinterfragen: "Ob jemand privat nutzt oder gewerblich, hängt natürlich von den Umständen des Einzelfalles ab, aber die grundsätzliche Trennlinie ist in dem Gesetz klar. Sicherlich wird es dann in der Praxis Einzelfälle geben, wo dies auch streitig geklärt werden wird, ob eine Nutzung noch privat oder schon gewerblich ist." - Da passt es, wenn deutsche Richter 'geschäftsmäßiges Handeln' an der Nachhaltigkeit einer Seite ausmachen.

Quelle: leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/stellungnahme/fragestunde-der-183-sitzung-des-deutschen-bundestages-max-stadlerbrigitte-zypries

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