Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Contra-Argument Leistungsschutzrecht Jedes Leistungsschutzrecht zugunsten der Presse ist abzulehnen, solange sich die Urheber-Rechtsprechung bei kommerziell/gewerblich nicht auf die Definition “mit Gewinnerzielungsabsicht” einigen kann. Quelle: Semmel 2.5