Die deutsche Gesetzgebung erlaubt es Menschen einzusperren und zwangszubehandeln, die keinerlei Straftat begangen haben.!
Zwangspsychiatrie ist in Deutschland wie folgt gesetzlich geregelt: Die ?öffentlich-rechtliche? Unterbringung und Zwangsbehandlung von Menschen auf Basis einer psychiatrischen Diagnose erfolgt jeweils nach Ländergesetzen, welche in den meisten Bundesländern ?Psychisch Kranken Gesetz? (PsychKG), in drei Bundesländern ?Unterbringungsgesetz? (Baden-Württemberg, Bayern, Saarland) und in Hessen ?Freiheitsentziehungsgesetz? genannt werden. Hinsichtlich der Legitimation von Zwangsmaßnahmen sind diese Landesgesetze teilweise leicht unterschiedlich formuliert, aber im Kern identisch.
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