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Zwangspsychiatrie: ein durch Folter aufrecht erhaltenes System

Zwangspsychiatrie verletzt neben den elementaren Rechten auf Würde, Integrität und Selbstbestimmung ein weiteres Menschenrecht : Die Freiheit vor Folter ! In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte [Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948] wird Folter durch Artikel 5 verboten: ?Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.?

Quelle: <a href="http://www.irrenoffensive.de/foltersystem.htm" rel="nofollow">www.irrenoffensive.de/foltersystem.htm</a>

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