Keiner der Insassen ist Verurteilt worden. Das Verfahren läuft ja wohl folgendermaßen: Es wird eine egal wie läppisch rechtswidrige Tat behauptet. Das kann im Prinzip auch Schwarzfahren oder Parken an der Parkuhr ohne zu bezahlen sein, Nichtzahlung der GEZ Gebühr usw. Dann wird Schuldunfähigkeit von einem Psychiater behauptet, zum Beispiel weil der Angeklagte der Meinung ist keine Straftat begangen zu haben und zu Unrecht verfolgt zu werden. Daraufhin wird das Verfahren ohne weitere Erforschung der Tat abgebrochen und der Angeklagte FREIGESPROCHEN. Mit der Begründung daß Schuldunfähig sei.
Quelle: