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Das Verfahren läuft wohl folgendermaßen: Es wird eine egal wie läppische rechtswidrige Tat behauptet. Da reicht Schwarzfahren, Parken ohne zu bezahlen, Nichtzahlung der GEZ Gebühr Dann wird Schuldunfähigkeit von einem Psychiater behauptet, zum Beispiel weil der Angeklagte der Meinung ist keine Straftat begangen zu haben und zu Unrecht verfolgt zu werden. Daraufhin wird das Verfahren ohne weitere Erforschung der Tat abgebrochen und der Angeklagte FREIGESPROCHEN. Mit der Begründung daß Schuldunfähig sei. Das heisst aber auch daß in keinen Fall die Tat nachgewiesen wurde. Und dann wird der F

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1.3

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