Zwangsmedikation ist in der Bundesrepublik übrigens verboten und wird so auch nicht praktiziert. Auch nicht bei Frau H. Leider nimmt Frau H. der Anstalt die Möglichkeit, dies auch nachzuweisen, da sie die Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbindet - wohl aus gutem Grund, denn sonst wären ihre Aussagen so wohl nicht mehr zu halten.
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