Gegen Geld freiwillig in Seenot begeben ist in der Genfer Konvention nicht vorgesehen.
Menschen zu retten, die in Seenot GERATEN, ist eine selbstverständliche Pflicht jedes Menschen. Menschen die sich freiwillig gegen einn hohes Entgeld in Seenot BEGEBEN, ausgerüstet mit Benzin das nicht einmal 100 Seemeilen weit reicht und auch ausgerüstet mit einem Satelliten - Seenotsender mit GPS und SOS Taste gehören da nicht in die gleiche Gruppe eingeordnet, wie in Seenot geratene. Darüber hinaus stünde es Frau Rakete frei, in das Land zu fahren, dessen Flagge sie führt. In diesem Fall eine holländische. Ein holländisches Schiff ist auf hoher See "Holländisches Hoheitsgebiet". R.dam
Quelle: K. Spittler