Aussenbereich! Spekulation! Korruption??? Zerstörung der Natur aus Geldgier
Weil es um eine Grünfläche mit alten Eichen im Aussenbereich gem §35 BauGB geht. Die Begründung : "nur ein kleiner Bereich" im Aussenbereich ! Sie verkaufen Bürger für dumm. Was sagt die Bauaufsicht dazu? Aussenbereich ist Aussenbereich. Diese Gemeindevertreter verhelfen "unneigennützig" Spekulanten zu gr. Geldgewinn. Am Ende wird ein Gericht entscheiden und dann stellt man fest, dass diese Gemeindevertreter wieder einmal große Mengen unserer Gelder für NICHTS verpulvert haben.
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