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Das jetzt als im Außenbereich liegend bezeichnete und damit vor Bebauung geschützte Areal des Buschgrabengebietes ist ein wichtiges ökologisches Gebiet und würde durch Bebauung jeglicher Art weitgehend vernichtet werden. Ökologie ist vorrangig vor den Interessen von Grunsdstückseigentümern, Baurecht für Grundstücke zu erreichen, was es bisher für diese Grundstücke zu keinem Zeitpunkt gab.

Quelle:

1.7

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