Contra

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Baurecht Aufschliessungsvertrag siedlungsvertrag

Baurecht: Die Grundstücke wurden 1937 erworben unter Zugrundelegung (1) des vom Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, vom Landrat des Kreises Potsdam und vom Regierungspräsidenten zu Potsdam genehmigten Siedlungs- und Aufbauplanes, (2) des zwischen der Gemeinde Kleinmachnow und dem Verkäufer abgeschlossenen Aufschliessungsvertrages vom 2. Dezember 1932 und 8. Juni 1937, (3) des von dem vereidigten Landmesser Gerlach aufgrund des zu 1) genannten genehmigten Siedlungs- und Aufbauplanes ausgearbeiteten Parzellierungsplanes vom 15. Juni 1937 und (4) der landrätlichen Wohnsiedlungsgenehmigung.

Quelle: 2 Kaufverträge 1937

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