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UNESCO Übereinkommen von 2003/2006

Zum immateriellen Kulturerbe zählen laut dem Übereinkommen "Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazu gehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume – (...), die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen". (Zitat UNESCO)

Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.unesco.de/kultur/immaterielles-kulturerbe/konvention.html" rel="nofollow">www.unesco.de/kultur/immaterielles-kulturerbe/konvention.html</a>

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