Kultur

Für den Erhalt des privaten Sammelns // For preserving the right to privately collect

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
48.038 Unterstützende 35.162 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

48.038 Unterstützende 35.162 in Deutschland

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

For an English version of this text see below.

Die Novellierung des Kulturgutschutzrechts bedroht mit ihren Regelungen das Sammeln von jeder Form von Kulturgut. Betroffen sind alle, die sich auf traditionelle Sammelgebiete wie zum Beispiel Bücher, Briefmarken, Möbel, Keramik, Münzen, Oldtimer oder Bilder spezialisiert haben. Ihnen werden im neuen Gesetz rückwirkend Sorgfaltspflichten aufgebürdet, die selbst die gewissenhafteste Sammlerin, der gewissenhafteste Sammler nicht leisten kann. Durch die im Gesetz festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat; für „archäologisches“ Kulturgut gilt dies bereits bei einem Wert über 100 Euro. Sammler haben Jahrhunderte lang Kulturgüter durch die Zeit gerettet. Das private Sammeln ergänzt staatliche Bemühungen und garantiert eine Vielfalt der Überlieferung, wie sie von Museen nie geleistet werden könnte. Sammeln ist ein immaterielles Kulturgut, das durch die aktuellen Entwürfe zum neuen Kulturgutschutzrecht bedroht ist.

Diese Forderung ist unrealistisch und verleumdet einen Großteil der Objekte, die heute auf dem in- und ausländischen Kunstmarkt völlig legal gehandelt werden, als illegal, was eine starke Wertminderung betroffener Objekte bedeutet.

Deshalb fordern wir ein Kulturgutschutzrecht, in dem folgende Grundsätze beachtet werden:

• Keine Rückwirkung des Gesetzes • Keine Umkehr der Beweislast • Eine klare Definition des Begriffs „nationales Kulturgut“ und eine Beschränkung staatlicher Ansprüche ausschließlich auf „nationales Kulturgut“ • Den von bürokratischen Hürden ungehinderten Verkehr von Kulturgut, das nicht als nationales Kulturgut definiert ist, innerhalb der EU, gemäß der garantierten Warenverkehrsfreiheit • Eine angemessene Beteiligung der Vertreter von Sammlern und Händlern an dem Gesetzfindungsprozess

Begründung

The stipulations of the amendment of the law on the Protection of Cultural Heritage threaten the collecting of cultural objects by private individuals. This law will effect everybody specialized in traditional collecting fields, such as books, stamps, furniture, ceramics, coins, classic cars and paintings. Retroactively, this new law will impose due diligence guidelines that are impossible to follow even for the most meticulous collector. When it comes to a dispute, the law will require, by reversing the burden of proof, the owner of a “cultural good” with a value of at least 2,500 euros to provide proof as to the item’s provenance for the previous 20 years; this affects “archaeological cultural goods” with a value as low as 100 euros.

This is an unrealistic demand which misrepresents most of the objects that are currently traded on the domestic and the international art market in full accordance with the law as being illegal, and will result in a considerable decline in value of the objects in question.

We therefore demand a law on the Protection of Cultural Heritage that observes the following principles:

• No retroactive effect of the law • No reversal of the burden of proof • A clear definition of the term “national cultural heritage” and a limit to claims by the state to “national cultural heritage” only • Free movement, unimpaired by bureaucratic obstacles, of cultural goods which are not classified as “national cultural heritage”, EU-wide, according to the free movement of goods • An appropriate participation by the parties representing collectors and dealers in the law-making process

For centuries collectors have protected cultural heritage. Private collecting adds to national efforts and promotes the tradition’s preservation in all its variety, in a way museums alone could never accomplish. Collecting is an immaterial cultural heritage that is currently threatened by the latest drafts of the new German law on the Protection of Cultural Heritage.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • *english below

    Liebe Unterzeichner der Petition,

    wir möchten uns noch einmal herzlich für Ihr Engagement bedanken. Auch wenn das neue Kulturgüterschutzgesetz gekommen ist, ist es doch bei weitem nicht so schlimm geworden, wie der erste Entwurf es hat vermuten lassen. So sind alle Mineralien und Fossilien aus dem Gesetz ausgenommen worden, und die Sorgfaltspflichten auf Seiten des privaten Sammlers wurden wesentlich entschärft. Der wichtigste Gewinn allerdings war die Anerkennung der Tatsache, dass es sich bei Münzen nicht grundsätzlich um archäologische Gegenstände handelt, was wesentliche Erleichterungen hinsichtlich Sorgfalt und Handel mit sich bringt.

    Das haben auch Sie erreicht, denn ohne ihre Unterschrift hätten viele Politiker geglaubt,... weiter

  • For an English version please see below

    Deutsches Kulturgutschutzgesetz wurde angenommen, nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen

    Liebe Unterstützer der Petition für den Erhalt des privaten Sammelns,

    an einem historischen Tag, am 23. Juni, an dem auch die Abstimmung über den Austritt Großbritanniens aus der EU stattfand, hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen der Koalition von CDU/CSU und SPD das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz angenommen. Der Blick in den Tagungsraum war für jeden deprimierend, der von dem Gesetz betroffen ist. Es waren gerade mal zwei Handvoll Politiker bei der „Diskussion“ des Gesetzes anwesend. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Sobald er dies getan hat, soll das Gesetz in Kraft treten.
    Auch wenn wir mit... weiter

  • [For an English version see below]

    Am 11.5.2016 habe ich die Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ offiziell beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht. Der Petitionsausschuss hatte mich kontaktiert und gebeten, dies möglichst schnell zu tun, da die Abstimmung über das Gesetz bereits für den Juni geplant ist. Nun hat die Petition ein Aktenzeichen, und der Petitionsausschuss wird seine Fragen stellen.
    Grund für die Initiative des Petitionsausschusses waren die Mails, die Sie an Herrn Bundestagspräsidenten Norbert Lammert geschrieben haben. Zusammen mit dem Buch, das wir aus unserer Petition gemacht und an ALLE Bundestagsabgeordneten geschickt haben, haben Ihre Stellungnahmen den Politikern gezeigt, dass es nicht... weiter

Abgesehen von verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken (Beweisumkehr, Einschränkung des Eigentumsrechts und die rückwirkende Gültigkeit des Gesetzes) ist eine Hauptproblematik des Gesetzentwurfs die Pauschalisierung. Es werden Kunst, Antiquitäten, Münzen und Weiteres einfach über einen Kamm geschert. Ein in der Materie unkenntlicher Beamter darf und wird entscheiden, was "nationales Kulturgut" sein soll. Wie soll er das bei Münzen machen. Er wird natürlich bei jedem alten deutschen Taler denken, dass das was Besonderes ist und es auf die Liste setzen. Quo vadis Deutschland?

Ein wichtiger Aspekt darf bei der ganzen Debatte nicht vernachlässigt werden: Kunst und Kultur dürfen nicht ausschließlich unter merkantilen Gesichtspunkten wahrgenommen und verhandelt werden. Dies hat die Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland« des Bundestages in ihrem Schlussbericht 2007 deutlich formuliert. Wenn die aufgeregte Diskussion über das geplante Kulturgutschutzgesetz auch dazu führt, die Diskussion über den Wert von Kunst für eine Gesellschaft neu zu beleben, wäre dies ein Sekundäreffekt, den wir Künstlerinnen und Künstler außerordentlich begrüßen würden.

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