verfassungsrechtlich vorgegebener Auftrag
Es gibt immer weniger Programme, die dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag entsprechen, "einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen" (so begründet die ARD selbst ihr Dasein). Noch kommt HR2 diesem Auftrag nach. HR2 zu einem reinen Musiksender umzugestalten, würden den Bürgern eine der letzten verbliebenen Informationsquellen über Kultur und Gesellschaft (nicht nur) des Landes Hessen nehmen. Angesichts der webbasierten Musikangebote wäre die Umgestaltung anachronistisch!
Quelle: Wolfgang Borgfeld / daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html