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Der selbstbestimmte, mündige Patient

Der Heilpraktikerberuf mit seiner Therapievielfalt ist den schulmedizinisch geprägten Medizinern nicht zuletzt auch ein Dorn im Auge, als das schulmedizinische System sehr schnell an seine pharmazeutische Grenzen/Begrenzungen stößt/kommt. Daher ist es nur recht und billig, wenn der mündige, selbstbestimmte Patient die "Wahl-Freiheit" für den Erhalt, bzw. die Wiedererlangung seiner Gesundheit hat, und sei es bei einem Heilpraktiker, der eine amtsärztliche Überprüfung (schriftlich und mündlich!!) auf dem Niveau des ersten und zweiten medizinischen Staatsexamens. Ultra posse nemo obligatur

Quelle:

2.8

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