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Hundesteuer zweckgebunden

Es sollte nach den Grundsätzen der Streupflicht der Gehwege, der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke für die Sauberkeit der Gehwege verantwortlich sein, und den Hundeeigentümer in Anspruch nehmen können. Die Erfassung derjenigen, die den Hundekot liegen lassen durch Grundstückseigentümer und Nachbarn ist erfolgsversprechender für die Sauberkeit der Gehwege, als die Erhebung höherer Hundesteuer.Einige Hundeeigentümer lassen den Kot aus Ärger gegen die hohe Hundesteuer mit Absicht liegen.

Quelle:

2.6

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