Einkommensgrenze
Es sollte eine Einkommensgrenze gelten, ab der wie gewohnt Hundesteuer zu zahlen ist. Auch betuchtere Rentner/Pensionäre können hiervon nicht ausgenommen werden. Ab einem Einkommen von zB 1000.-€ abwärts jedoch ist es eine Zumutung, diesen Menschen eine Hundehaltung durch Steuererhebung unmöglich zu machen. Immerhin werden vom Tierfutter bis zur Tierarztrechnung, Medikamente etc.etc. schon genug Steuern eingenommen.
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