Da viele dieser Arbeitsverhältnisse komplett aus Steuermitteln bezahlt werden, auch wenn die Kirche Trägerin ist, sollte auch das allgemeine Arbeitsrecht gelten, das Kündigung aufgrund privaten Verhaltens nicht erlaubt. Zudem: Wenn die Kindergärtnerin diese Beziehung geheim gehalten hätte und nicht hätte heiraten wollen, wäre nichts passiert. Also: Schluss mit der Doppelmoral!
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