Stichwort
Eine Pflegekammer wird den etablierten Heilberufskammern (z. B. Ärztekammer, Zahnärztekammer, Apothekerkammer) gleichgestellt und sowohl im Gesamtinteresse der Berufsgruppe handeln als auch die beruflichen Interessen der einzelnen Pflegefachberufe berücksichtigen. Trägerverbände und Gewerkschaften sind aus eigenem Interesse Gegner der Pflegekammer. Sie informieren mit einseitigen, verzerrten und sachfremden Argumenten. Lassen Sie sich nicht von den Argumenten leiten, die wollen, dass für ihre eigene Organisation alles so bleibt wie es ist. Nehmen Sie Ihre beruflich Zukunft selbst in die Han
Quelle: Pflegerat Schleswig-Holstein