Menschenrechtsverletzung
Artikel 20.2 der UN-Menschenrechtscharta besagt, dass kein Mensch zur Mitgliedschaft in einer Vereinigung gezwungen werden darf. Niedersachsen sollte nicht den gleichen Fehler wie Rheinland Pfalz machen. Dort arbeitet die Kammer, wie ich am eigenen Leib erfahren musste, gegen die mündigen und eigenverantwortlichen Pflegenden.
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