Keine Erfindung des Rads – Etablierte Praxis
Der Vorschlag ist weder radikal noch juristisches Neuland. Zahlreiche deutsche Kommunen nutzen solche Klauseln und Widmungsbeschränkungen bereits seit Jahren erfolgreich, um ihre Räume vor Missbrauch zu schützen. Die Landeshauptstadt München praktiziert dies bereits seit 2020, auch die Stadt Köln hat klare Leitfäden. Bad Aibling erfindet das Rad also nicht neu, sondern schließt sich bewährter, rechtssicherer und demokratischer Praxis an.