Die zwangsweise Diagnoseerhebung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt , kann und darf in einem freiheitlich-demokratischen Land lediglich die Ausnahme sein, für diees dringende Tatverdachtsmomente oder gar -Ankündigungen gibt. Ich möchte in keinem Land leben, in dem Irren-Kataster geführt werden. Derartiges hattten wir schon mal. Leider kann nicht jedes einzelne Schicksal durch gesetzliche Regelungen abgesichert werden. Ich wünsche der Antragstellerin viele gute Menschen in ihrem Umkreis, die ihr zur Seite stehen.
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