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Weitere Argumente gegen den Bau an der Elbritzmühle: Auf den Karten von vor 1949 ist an der östlichen Grenze des Freibadgeländes der ursprüngliche Verlauf des Lobers zu erkennen. Im Gelände des Freibades lag der ehem. Wehrteich der Elbritzmühle. Weiterhin ist das Freibadgelände im Flächennutzungsplan als Grünfläche festgelegt, dass heißt der FLP müsste für eine Bebauung erst mal geändert werden. Dagegen läge der Standort Sachsenstr. im FLP in einem festgelegten Sonderbaugebiet bzw. einer geplanten Baufläche. Hier wäre kein Verfahren zur Änderung des FLP notwendig.

Quelle: geoportal.sachsen.de/

4.2

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