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Erziehung zur Autonomie

Ein Kind hat laut Grundgesetzt das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur Autonomie Entwicklung. Weiterhin zur Entwicklung einer Identität und das Recht auf die Entwicklung zur sexuellen Selbstbestimmung. Das Kopftuch sexualisiert die Kinder, da sie ab dem Moment des Tragens als sexuelle Wesen definiert sind, vor denen man Männer schützen muss. Weiterhin ist es das Zeichen einer Community, die das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung gerade dem Mädchen als Trägerin der Familie Ehre gar nicht zugestehen will. Und ein religiöses Zeichen ist es eben nicht. Schutz der Kinder geht

Quelle: Grundgesetz

2.9

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