Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Verhältnismäßigkeit, Vertreibung von Armen und Flüchtlingen

Das Hamburger "Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung", das die Grundlage solcher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wäre, stellt mit gutem Grund die Anforderung der Verhältnismäßigkeit. Einerseits ist der Platz schon jetzt stark polizeilich überwacht; die Polizei sieht anscheinend keine weiteren Gefahrenabwehrmaßnahmen für geeignet an. Andererseits sind die Trinker vom Hansaplatz zumeist die Ärmsten der Armen, viele auch Flüchtlinge. Ihnen diesen Raum zu nehmen -- darauf läuft die Petition hinaus, widerspricht §4, Absatz 3 des Gesetzes: Verhältnismäßigkeit.

Quelle: www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-SOGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs, sowie

1.3

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