Widerspruch eingelegt?
Ich finds sehr fraglicht, wieso der Besitzer keinen Widerspruch eingelegt hat? Jedem Adressaten eines belastenden Verwaltungsaktes steht das Recht zu, dagegen vorzugehen, dies steht allein schon in der Rechtsbehelfsbelehrung (ich habs zumindest bisher nicht gelesen oder geört, dass er dies getan hätte). Zumal hat laut seiner Aussage keine rechtmäßige Anhörung stattgefunden. Wieso hat er sich keinen juristischen Rat eingeholt, sondern lässt lieber eine Petition starten und geht zur Presse?
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