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Im neuen TSG kann mein Ehepartner (wenn ich mich z.B. wegen der Transition mit ihm streite) mir bei der gerichtlichen Anhörung Steine in den Weg legen. Der pathologisierende, menschenunwürdige Begutachtungszwang ist derselbe, heißt nur jetzt anders. Es ist davon die Rede, dass Menschen "körperlich eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen" sind, was auf viele trans Menschen (mit HRT) nicht mehr zutrifft. In manchen anderen Ländern braucht man für VÄ/PÄ doch auch nur einen informed consent Schrieb nach einer einzigen Beratung und die Welt ist immer noch nicht untergegangen...

Quelle:

4.6

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