Bürgerrechte

Transsexuellengesetz reformieren - aber richtig!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesjustizministerin Katarina Barley & Bundesinnenminister Horst Seehofer, Petitionsausschuss des Bundestages
5.698 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

5.698 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern eine bessere und vor allem würdige Änderung der Vornamens- und Personenstandsänderung für alle Transsexuellen in Deutschland. Auch wir haben ein Recht auf Selbstbestimmung!

Das Bundesministerium hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, um das TSG aus dem Jahre 1981 zu reformieren, im Bezug auf die Vornamens- und Personenstandsänderung. [1]

Ab 2020 sollen die beiden bis jetzt geforderten Gutachten hierfür wegfallen und stattdessen eine "qualifizierte Beratung" mit einer Bescheinigung darüber ausreichen. Trotzdem muss ein gerichtliches Verfahren durchlaufen werden, um den Geschlechtseintrag und den Namen anpassen zu lassen.

Der Entwurf umfasst 31 Seiten, welcher am Mittag des 8.5.19 an verschiedene Fachverbände per Rundmail geschickt wurde, welche für eine Stellungsnahme nur 2 Tage Zeit (also bis 10.5.19) Zeit haben. Laut Gesetzesbegründung bleiben die Berater *innen die gleichen wie zuvor - inhaltlich wird sich deshalb kaum etwas ändern.

Wir möchten nach vielen Jahren des Kampfes, endlich eine angemessene Änderung bzw. Reformierung des Gesetzes, die auch der heutigen Zeit entsprechend ist und uns einiges erleichtert. Wir sind schließlich keine Verbrecher!

Begründung

Die meisten, die dieses Gesetz betrifft, sind nicht mit dem Gesetzesentwurf einverstanden. Wir wünschen uns eine Vereinfachung der Vornamens- und Personenstandsänderung, aber nicht so!

Neu wird sein, dass nun auch Ehepartner *innen angehört werden sollen bzw. müssen. Oder dass Personen, deren Antrag abgelehnt wurde, drei Jahre warten müssen bis sie einen neuen Antrag stellen dürfen.

Die Tatsache, dass man nach einer Ablehnung 3 Jahre bis zur Neu-Beantragung warten muss, ist aus unserer Sicht nicht tragbar. Alleine der Grund, wenn man seine geschlechtsanpassenden Operationen durchführt bzw. durchgeführt hat und dann trotz Geschlechtsanpassung, weiterhin mit dem von Geburt an tragenden Namen und Geschlecht in der Gesellschaft auftreten zu müssen, ist für das Empfinden der Betroffenen nicht tragbar. Zudem ist die Befragung der Ehepartner *innen, auch nicht sonderlich würdig.

Alle Transsexuelle, können doch für sich selbst am besten wissen, was mit ihm oder ihr los ist. Das Befragen der Ehepartner *innen ist in diesem Fall, keine Option. Zumal sich viele in dieser Situation von ihren Partner *innen trennen und somit könnte sich diese Befragung negativ auf den Betroffenen auswirken. Die neue qualifizierte Beratung, ist nichts anderes als bisher - nicht mit uns!

[1] https://assets.documentcloud.org/documents/5994078/19-05-08-Referentenentwurf.pdf

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Dadurch, dass die „Beratungsstellen“ vom Bundesamt zertifiziert werden müssen, entsteht eine direkte Abhängigkeit von der jeweiligen Regierung. Wenn jetzt eine neue Regierung nur noch eine Beratungsstelle in — sagen wir mal Pirna zertifiziert, die auch noch nur Mittwochs von 9:00 bis 10:30 geöffnet hat, ist das erstmal Rechtens. Auch, wenn für die Bescheinigung 3 Stunden Beratung erfolgen müssen …

ich finde es nicht gut das es hgeute in dieser zeit möglich ist so etwas zu machen.In dieser zeit ist alles mögich und man wird verweichtlich.Hätte man vor 30 Jahren ich fühle mich nicht wohl in meinem körper wurde einem gesagt das man sich nicht so anstellen soll und gut war heute wegen allem bisschen wird gemeckert und rumgeheult!

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