Pro

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„(1) 1. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. 2. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. 3. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat…“ (§ 219 StGB). Man muss wissen, dass Pro Familia schon immer für die völlige Freigabe der Abtreibung gekämpft hat und auch heute noch tut.

Source: StGB

1.4

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