Nachweis archäologischen Fachpersonals (Untere Denkmalschutzbehörden)
Ziel sollte sein, die archäologische Fachexpertise in den Unteren Denkmalschutzbehörde nachhaltig zu stärken. Der vorgelegte Entwurf schwächt aber die Postition der Archäologie. Deshalb ist die geplante Änderung § 20 NDSchG mit Aufweichung der explizit notwendigen fachlichen Anforderungen an die Unteren Denkschutzbehörden abzulehnen. Nur fachlich gut aufgestellte Untere Denkmalschutzbehörden sind in der Lage, gut begründete Entscheidungen zu treffen.