Gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Petition richtet sich an:
Niedersächsischer Landtag

12.716 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 14.07.2026
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Niedersächsischer Landtag

Die Landesregierung in Hannover will das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) ändern (Link zur Pressemitteilung; Link zum Gesetzentwurf mit Begründung; Link zur Synopse). Das Ziel: Verfahren sollen einfacher, schneller und günstiger werden. Doch was zunächst elegant klingt, hätte weitreichende negative Folgen für die Archäologie in Niedersachsen, für Bauvorhaben und Bauherren – und sogar den Arbeitsmarkt. Im Namen aller, denen das kulturelle Erbe und die Geschichte in Niedersachsen am Herzen liegen, wehren wir uns gegen die geplanten Gesetzesänderungen. Wir fordern: Der bestehende Gesetzesentwurf muss vom Tisch!

Begründung

Was heute zerstört wird, ist für immer verloren
Durch eine Änderung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch etwa 15 Prozent der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wirksam geschützt. Für alle anderen Flächen, einschließlich der mehr als 130.000 bereits bekannten Fundstellen, würde das bedeuten: Selbst wenn offensichtlich mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen ist – etwa in mittelalterlichen Innenstädten oder auf Plätzen mit zigtausenden Oberflächenfunden – könnten Erdarbeiten zukünftig ohne Genehmigung und damit ohne Voruntersuchung oder archäologische Begleitung durchgeführt werden. Unser archäologisches Kulturerbe wäre damit in akuter Gefahr. Spektakuläre archäologische Neuentdeckung im Rahmen von archäologischen Ausgrabungen würden damit der Vergangenheit angehören. Den Denkmalschutzbehörden wären schlichtweg die Hände gebunden! Wenn überhaupt, könnten sie erst einschreiten, wenn es faktisch schon zu spät ist, nämlich wenn die Bagger schon rollen und Funde zum Vorschein kommen. Die erwartbare Konsequenz sind sofortige Baustopps mit langwierigen Verzögerungen, juristisches Tauziehen und horrende Mehrkosten.

Hunderte Arbeitsplätze sind in Gefahr
Die geplanten Änderungen wären das faktische Aus für Verursachergrabungen, die in aller Regel durch den § 13 NDSchG angestoßen werden. Damit sind auch hunderte Arbeitsplätze der Angestellten von archäologischen Fachfirmen und deren Familien in Gefahr. Auch andere mittelständische Unternehmen wie Verlage, Restaurierungsbetriebe, Vermessungsbüros und Labore sowie Museen bei uns in Niedersachsen und darüber hinaus würden die fatalen Folgen dieses Gesetzes zu spüren bekommen. Hunderte Arbeitsplätze könnten dadurch langfristig verloren gehen und mit ihnen wertvolle Fachkenntnisse – ein Wissen, das über Jahrzehnte hinweg aufgebaut wurde.

Fachkompetenz sicherstellen
Die Entscheidung, ob archäologische Fundstellen erhalten, untersucht oder wenigstens dokumentiert werden, soll künftig weitgehend bei den Unteren Denkmalschutzbehörden liegen. Doch ob dort auch die notwendige archäologische Fachkompetenz vorhanden ist, das stellt der Gesetzesentwurf mit der geplanten Änderung des § 20 NDSchG nicht sicher. Eine archäologische Ausbildung oder fundierte Kenntnisse über Bodendenkmale, Fundzusammenhänge und die Geschichte der jeweiligen Region werden keine Voraussetzung mehr sein. Zugleich wird das Landesamt für Denkmalpflege als archäologische Fachbehörde kaltgestellt. Wonach wird künftig entschieden, wenn die notwendige Fachkompetenz fehlt?

Wirksamer Denkmalschutz auf allen Ebenen
Bisher ist es so, dass Bauvorhaben des Staatlichen Baumanagements und der Klosterkammer Hannover bereits zu Beginn der Planung dem Landesamt für Denkmalpflege gemeldet werden müssen. So kann sehr früh geprüft werden, ob durch die Baumaßnahmen archäologische Denkmale betroffen sind und wie sie geschützt werden können. Das schafft Planungssicherheit und trägt dazu bei, spätere Verzögerungen zu vermeiden. Das soll sich jetzt ändern: Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll die bewährte Regelung abgeschafft werden. Das Landesamt soll erst informiert werden, nachdem die Bauarbeiten beendet sind. Doch sind archäologische Fundstellen erst einmal zerstört oder überbaut, können sie weder erhalten noch untersucht werden – sie wären für immer verloren. Ein wirksamer Denkmalschutz ist auf diese Weise nicht mehr möglich.

Der Staat als Vorbild
Der Staat hat eine Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung und unterliegt daher einer besonderen Pflicht, geschütztes Kulturerbe in seinem Eigentum zu pflegen. Durch die geplante Änderung des § 7 NDSchG sollen sich die Kommunen künftig mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ herausreden können. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, wird dabei bewusst offen gelassen. Wir sind der Meinung: Archäologie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unser unwiederbringliches Kulturerbe darf nicht hinter kurzfristigen finanziellen Vorteilen zurückstehen!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.07.2026
Sammlung endet: 23.08.2026
Region: Niedersachsen
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Liebe Freundinnen und Freunde der Archäologie,

    es ist geschafft! Seit dem 14. Juli haben mehr als 12.700 Menschen unsere Petition gegen den aktuellen Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz unterschrieben, davon über 6000 Menschen aus Niedersachsen. Dass wir in weniger als sechs Wochen so stark mobilisieren konnten, ist ein deutliches Signal an die Politik. Herzlichen Dank an Sie und Euch für die großartige Unterstützung und die zahlreichen Kommentare!
     
    Beim Start der Petition lag uns noch kein Zeitplan für das Gesetzesvorhaben vor. Nun ist zu hören, dass der Gesetzentwurf bereits im September im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur behandelt werden soll. Wir haben uns daher entschieden, die Petition schon am 23. August zu beenden und am 25. August einzureichen. Wir wollen den Ausschussmitgliedern deutlich machen, dass der Gesetzentwurf in der aktuellen Fassung großen Schaden anrichten würde und so keinesfalls verabschiedet werden darf.
     
    Seit Kurzem hat das Bündnis "Jahrtausende retten“ zum Erhalt der Archäologie in Niedersachsen (kurz: Bündnis Archäologie Niedersachsen) auch eine eigene Homepage: https://www.archaeologie-niedersachsen.de. Dort halten wir Sie und Euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.  
     
    Herzliche Grüße
    Dr. Ingo Eichfeld
    (für das Bündnis Archäologie Niedersachsen)

  • Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) hat ihre Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung veröffentlicht. Hier geht es zum PDF.

Ziel sollte sein, die archäologische Fachexpertise in den Unteren Denkmalschutzbehörde nachhaltig zu stärken. Der vorgelegte Entwurf schwächt aber die Postition der Archäologie. Deshalb ist die geplante Änderung § 20 NDSchG mit Aufweichung der explizit notwendigen fachlichen Anforderungen an die Unteren Denkschutzbehörden abzulehnen. Nur fachlich gut aufgestellte Untere Denkmalschutzbehörden sind in der Lage, gut begründete Entscheidungen zu treffen.

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