Gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

Petition is addressed to:
Niedersächsischer Landtag

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5,582 from 5,000 for quorum in Lower Saxony Lower Saxony

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  1. Launched 14/07/2026
  2. Time remaining > 4 months
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Petition addressed to: Niedersächsischer Landtag

Die Landesregierung in Hannover will das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) ändern (Link zur Pressemitteilung; Link zum Gesetzentwurf mit Begründung; Link zur Synopse). Das Ziel: Verfahren sollen einfacher, schneller und günstiger werden. Doch was zunächst elegant klingt, hätte weitreichende negative Folgen für die Archäologie in Niedersachsen, für Bauvorhaben und Bauherren – und sogar den Arbeitsmarkt. Im Namen aller, denen das kulturelle Erbe und die Geschichte in Niedersachsen am Herzen liegen, wehren wir uns gegen die geplanten Gesetzesänderungen. Wir fordern: Der bestehende Gesetzesentwurf muss vom Tisch!

Reason

Was heute zerstört wird, ist für immer verloren
Durch eine Änderung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch etwa 15 Prozent der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wirksam geschützt. Für alle anderen Flächen, einschließlich der mehr als 130.000 bereits bekannten Fundstellen, würde das bedeuten: Selbst wenn offensichtlich mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen ist – etwa in mittelalterlichen Innenstädten oder auf Plätzen mit zigtausenden Oberflächenfunden – könnten Erdarbeiten zukünftig ohne Genehmigung und damit ohne Voruntersuchung oder archäologische Begleitung durchgeführt werden. Unser archäologisches Kulturerbe wäre damit in akuter Gefahr. Spektakuläre archäologische Neuentdeckung im Rahmen von archäologischen Ausgrabungen würden damit der Vergangenheit angehören. Den Denkmalschutzbehörden wären schlichtweg die Hände gebunden! Wenn überhaupt, könnten sie erst einschreiten, wenn es faktisch schon zu spät ist, nämlich wenn die Bagger schon rollen und Funde zum Vorschein kommen. Die erwartbare Konsequenz sind sofortige Baustopps mit langwierigen Verzögerungen, juristisches Tauziehen und horrende Mehrkosten.

Hunderte Arbeitsplätze sind in Gefahr
Die geplanten Änderungen wären das faktische Aus für Verursachergrabungen, die in aller Regel durch den § 13 NDSchG angestoßen werden. Damit sind auch hunderte Arbeitsplätze der Angestellten von archäologischen Fachfirmen und deren Familien in Gefahr. Auch andere mittelständische Unternehmen wie Verlage, Restaurierungsbetriebe, Vermessungsbüros und Labore sowie Museen bei uns in Niedersachsen und darüber hinaus würden die fatalen Folgen dieses Gesetzes zu spüren bekommen. Hunderte Arbeitsplätze könnten dadurch langfristig verloren gehen und mit ihnen wertvolle Fachkenntnisse – ein Wissen, das über Jahrzehnte hinweg aufgebaut wurde.

Fachkompetenz sicherstellen
Die Entscheidung, ob archäologische Fundstellen erhalten, untersucht oder wenigstens dokumentiert werden, soll künftig weitgehend bei den Unteren Denkmalschutzbehörden liegen. Doch ob dort auch die notwendige archäologische Fachkompetenz vorhanden ist, das stellt der Gesetzesentwurf mit der geplanten Änderung des § 20 NDSchG nicht sicher. Eine archäologische Ausbildung oder fundierte Kenntnisse über Bodendenkmale, Fundzusammenhänge und die Geschichte der jeweiligen Region werden keine Voraussetzung mehr sein. Zugleich wird das Landesamt für Denkmalpflege als archäologische Fachbehörde kaltgestellt. Wonach wird künftig entschieden, wenn die notwendige Fachkompetenz fehlt?

Wirksamer Denkmalschutz auf allen Ebenen
Bisher ist es so, dass Bauvorhaben des Staatlichen Baumanagements und der Klosterkammer Hannover bereits zu Beginn der Planung dem Landesamt für Denkmalpflege gemeldet werden müssen. So kann sehr früh geprüft werden, ob durch die Baumaßnahmen archäologische Denkmale betroffen sind und wie sie geschützt werden können. Das schafft Planungssicherheit und trägt dazu bei, spätere Verzögerungen zu vermeiden. Das soll sich jetzt ändern: Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll die bewährte Regelung abgeschafft werden. Das Landesamt soll erst informiert werden, nachdem die Bauarbeiten beendet sind. Doch sind archäologische Fundstellen erst einmal zerstört oder überbaut, können sie weder erhalten noch untersucht werden – sie wären für immer verloren. Ein wirksamer Denkmalschutz ist auf diese Weise nicht mehr möglich.

Der Staat als Vorbild
Der Staat hat eine Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung und unterliegt daher einer besonderen Pflicht, geschütztes Kulturerbe in seinem Eigentum zu pflegen. Durch die geplante Änderung des § 7 NDSchG sollen sich die Kommunen künftig mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ herausreden können. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, wird dabei bewusst offen gelassen. Wir sind der Meinung: Archäologie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unser unwiederbringliches Kulturerbe darf nicht hinter kurzfristigen finanziellen Vorteilen zurückstehen!

Petition details

Petition started: 07/14/2026
Collection ends: 01/13/2027
Region: Lower Saxony
Topic: Culture

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News

  • Die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes wird auch von der Architektenkammer Niedersachsen in wesentlichen Punkten kritisch gesehen. Die Kammer vertritt rund 10.000 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner aus Niedersachsen. Die Fachleute aus dem Baubereich befürchten nicht nur negative Auswirkungen auf das archäologische und baukulturelle Erbe, sondern auch Planungs- und Kostenrisiken für Bauvorhaben und Bauherrschaften: zur Presseinformation.

  • Bereits am 7. August haben wir 5000 Unterschriften aus Niedersachsen und damit das Quorum für eine Anhörung im Petitionsausschuss erreicht! Vielen Dank an alle, die uns unterstützen! Das Erreichen der notwendigen Stimmenanzahl bedeutet aber nicht das Ende der Petition: Wir sammeln weiter Unterschriften, um unsere Kritik gegen den Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung deutlich zu machen!

  • 3minarchaeologie berichtet auf Instagram über Gesetzentwurf:

    https://www.instagram.com/p/DbB2qbFIOb2/

    Der Minister reagiert auf das Video und geht in den Austausch. Ihn haben „sehr verkürzte oder auch falsche Informationen“ erreicht. Deshalb will er mit uns „auf die Fakten schauen“:

    https://www.instagram.com/p/DbLUhwTIXC3/

    Schade, dass er sich nicht vorher richtig informiert hat. Hier geht es zu den Fakten.

Ziel sollte sein, die archäologische Fachexpertise in den Unteren Denkmalschutzbehörde nachhaltig zu stärken. Der vorgelegte Entwurf schwächt aber die Postition der Archäologie. Deshalb ist die geplante Änderung § 20 NDSchG mit Aufweichung der explizit notwendigen fachlichen Anforderungen an die Unteren Denkschutzbehörden abzulehnen. Nur fachlich gut aufgestellte Untere Denkmalschutzbehörden sind in der Lage, gut begründete Entscheidungen zu treffen.

No CONTRA argument yet.

Why people sign

berufliches Interesse

Das kulturelle Erbe ist nicht verhandelbar. Heimat braucht Zukunft und Zukunft braucht Vergangenheit.

Weil die Methode immer die gleiche ist: in Krisenzeiten bewährte Schutzmechanismen aushebeln zum Wohle des Kapitals. Ähnlich wird es dem Naturschutz gehen.

Für die Rettung archäologischer Funde!

Ich finde es wichtig, dass Altertümer weiterhin entdeckt und geschützt werden. Schließlich handelt es sich um kulturelles Erbe. Ausserdem hängen davon auch viele Arbeitsplätze ab.

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