Gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes

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Niedersächsischer Landtag

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Petition richtet sich an: Niedersächsischer Landtag

Die Landesregierung in Hannover will das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) ändern. Das Ziel: Verfahren sollen einfacher, schneller und günstiger werden. Doch was zunächst elegant klingt, hätte weitreichende negative Folgen für die Archäologie in Niedersachsen, für Bauvorhaben und Bauherren – und sogar den Arbeitsmarkt. Im Namen aller, denen das kulturelle Erbe und die Geschichte in Niedersachsen am Herzen liegen, wehren wir uns gegen die geplanten Gesetzesänderungen. Wir fordern: Der bestehende Gesetzesentwurf muss vom Tisch!

Begründung

Was heute zerstört wird, ist für immer verloren
Durch eine Änderung von § 13 NDSchG wären künftig nur noch etwa 15 Prozent der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wirksam geschützt. Für alle anderen Flächen, einschließlich der mehr als 130.000 bereits bekannten Fundstellen, würde das bedeuten: Selbst wenn offensichtlich mit archäologischen Bodenfunden zu rechnen ist – etwa in mittelalterlichen Innenstädten oder auf Plätzen mit zigtausenden Oberflächenfunden – könnten Erdarbeiten zukünftig ohne Genehmigung und damit ohne Voruntersuchung oder archäologische Begleitung durchgeführt werden. Unser archäologisches Kulturerbe wäre damit in akuter Gefahr. Spektakuläre archäologische Neuentdeckung im Rahmen von archäologischen Ausgrabungen würden damit der Vergangenheit angehören. Den Denkmalschutzbehörden wären schlichtweg die Hände gebunden! Wenn überhaupt, könnten sie erst einschreiten, wenn es faktisch schon zu spät ist, nämlich wenn die Bagger schon rollen und Funde zum Vorschein kommen. Die erwartbare Konsequenz sind sofortige Baustopps mit langwierigen Verzögerungen, juristisches Tauziehen und horrende Mehrkosten.

Hunderte Arbeitsplätze sind in Gefahr
Die geplanten Änderungen wären das faktische Aus für Verursachergrabungen, die in aller Regel durch den § 13 NDSchG angestoßen werden. Damit sind auch hunderte Arbeitsplätze der Angestellten von archäologischen Fachfirmen und deren Familien in Gefahr. Auch andere mittelständische Unternehmen wie Verlage, Restaurierungsbetriebe, Vermessungsbüros und Labore sowie Museen bei uns in Niedersachsen und darüber hinaus würden die fatalen Folgen dieses Gesetzes zu spüren bekommen. Hunderte Arbeitsplätze könnten dadurch langfristig verloren gehen und mit ihnen wertvolle Fachkenntnisse – ein Wissen, das über Jahrzehnte hinweg aufgebaut wurde.

Fachkompetenz sicherstellen
Die Entscheidung, ob archäologische Fundstellen erhalten, untersucht oder wenigstens dokumentiert werden, soll künftig weitgehend bei den Unteren Denkmalschutzbehörden liegen. Doch ob dort auch die notwendige archäologische Fachkompetenz vorhanden ist, das stellt der Gesetzesentwurf mit der geplanten Änderung des § 20 NDSchG nicht sicher. Eine archäologische Ausbildung oder fundierte Kenntnisse über Bodendenkmale, Fundzusammenhänge und die Geschichte der jeweiligen Region werden keine Voraussetzung mehr sein. Zugleich wird das Landesamt für Denkmalpflege als archäologische Fachbehörde kaltgestellt. Wonach wird künftig entschieden, wenn die notwendige Fachkompetenz fehlt?

Wirksamer Denkmalschutz auf allen Ebenen
Bisher ist es so, dass Bauvorhaben des Staatlichen Baumanagements und der Klosterkammer Hannover bereits zu Beginn der Planung dem Landesamt für Denkmalpflege gemeldet werden müssen. So kann sehr früh geprüft werden, ob durch die Baumaßnahmen archäologische Denkmale betroffen sind und wie sie geschützt werden können. Das schafft Planungssicherheit und trägt dazu bei, spätere Verzögerungen zu vermeiden. Das soll sich jetzt ändern: Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll die bewährte Regelung abgeschafft werden. Das Landesamt soll erst informiert werden, nachdem die Bauarbeiten beendet sind. Doch sind archäologische Fundstellen erst einmal zerstört oder überbaut, können sie weder erhalten noch untersucht werden – sie wären für immer verloren. Ein wirksamer Denkmalschutz ist auf diese Weise nicht mehr möglich.

Der Staat als Vorbild
Der Staat hat eine Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung und unterliegt daher einer besonderen Pflicht, geschütztes Kulturerbe in seinem Eigentum zu pflegen. Durch die geplante Änderung des § 7 NDSchG sollen sich die Kommunen künftig mit Verweis auf „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ herausreden können. Wo die Grenzen der Zumutbarkeit liegen, wird dabei bewusst offen gelassen. Wir sind der Meinung: Archäologie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unser unwiederbringliches Kulturerbe darf nicht hinter kurzfristigen finanziellen Vorteilen zurückstehen!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.07.2026
Sammlung endet: 13.01.2027
Region: Niedersachsen
Kategorie: Kultur

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Warum Menschen unterschreiben

Haben die Politiker in NDS noch nichts vom Leopoldina paper zum Kulturgutschutz gehört? Der Gesetzesentwurf legitimiert unkontrollierte Vernichtung kulturellen Erbes. Ein Skandal!

Archäologie ist unbedingt wichtig zur Entdeckung und zum Erhalt von Kulturdenkmalen.

archäologische Forschung ist wichtig.
Die Vernichtung von Kulturdenkmalen ist Vandalismus.

Geschichte bewahren ist wichtig, um zu wissen, woher man kommt oder noch aus der Vergangenheit lernen kann.

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