Lohnersatzleistungen sind steuerfrei..Der Progressionsvorbehalt geht in Ordnung.Ansonsten bekämen Sie abgeführte Lohnsteuern aus Zeiten des Vollverdienstes ja zurück.Und die Konstellation der Nachzahlung ist doch nicht die Regel.
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Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!
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