Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Pro-Argument Lohnersatzleistungen sind steuerfrei..Der Progressionsvorbehalt geht in Ordnung.Ansonsten bekämen Sie abgeführte Lohnsteuern aus Zeiten des Vollverdienstes ja zurück.Und die Konstellation der Nachzahlung ist doch nicht die Regel. Quelle: 0.0