50 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Die nachgelagerte Besteuerung des Kurzarbeitergeldes (durch den Progressionsvorbehalt) muss aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt werden.
Die Arbeitnehmer/-innen, die durch Corona in Kurzarbeit gehen müssen, erhalten zunächst geringeres Gehalt und müssen dann im Folgejahr von diesem noch zusätzlich Steuern zahlen.
Das heißt, das hier endlich reagiert werden muss, um auch Arbeitnehmen/-innen zu entlasten und zu unterstützen.
Begründung
https://www.google.de/amp/s/www.fr.de/wirtschaft/kurzarbeitergeld-steuernachzahlung-steuererklaerung-geld-corona-deutschland-frankfurt-13797585.amp.html
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.10.2020
Petition endet:
27.12.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Steuern
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 28.12.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Lohnersatzleistungen sind steuerfrei..Der Progressionsvorbehalt geht in Ordnung.Ansonsten bekämen Sie abgeführte Lohnsteuern aus Zeiten des Vollverdienstes ja zurück.Und die Konstellation der Nachzahlung ist doch nicht die Regel.