Die Forderung ist aus Sicht der direkt betroffenen Personen vielleicht nachvollziehbar. Die Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter sollte jedoch weiterhin möglich bleiben, weil es wichtig und richtig ist, dies stets zu tun. Naturschutz, Lärmvermeidung, Gesundheitsschutz sind hier nur Beispiele, die man zum Rechtsgüterausgleich heranziehen könnte.
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