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Warum ist die Petition unterstützenswert?

wie hier schonmal erwähnt, hört die "Meinungsfreiheit" nach Artikel 5 GG bei Verletzung der Rechte dritter z.B. Artikel 4 GG "Freie Religionsausübung wird gewährleistet" und "Verleundung" nach §187 StGB "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" und genau das ist ja auch Inhalt der Hassprediger wie M.Stürzenberger, M.Mannheimer, PI news, "der Prophet" und "Zukunftskinder" und zig andere Rassismus-Seiten, die allesamt verfassungswidrig sind.

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